Hier werden die meistgestellten Fragen zum Ablauf der Wahl beantwortet. Klicken oder tippen Sie auf eine Frage, um die Antwort zu öffnen.
Wann sind die Wahllokale geöffnet?
Die Öffnungszeiten der Wahllokale sind im § 47 der Bundeswahlordnung1 festgelegt. Bei der Bundestagswahl (wie auch bei allen Landtagswahlen) sind die Wahllokale von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Wo ist Ihr Wahllokal?
Sie wissen nicht, wo Sie wählen können? Die Adresse Ihres Wahllokals befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung, die Sie bis zum 5. September 2021 (laut Wahlgesetz spätestens am 21. Tag vor der Wahl) automatisch bekommen sollten.
Wie sieht eine Wahlbenachrichtigung aus?
Hier finden Sie ein Beispiel für eine Wahlbenachrichtigung. Je nach Bundesland kann Ihre Benachrichtigung von diesem Beispiel abweichen.
Was tun, wenn Sie keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben?
Sollten Sie bis Anfang September 2021 keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, sollten Sie sich unverzüglich bei Ihrem Wahlamt melden.
Das Wahlamt ist Teil der Verwaltung der Gemeinden und befindet sich oft im Rathaus. Wenn nicht, erhalten Sie im Rathaus Informationen darüber, wie Sie Ihr Wahlamt erreichen.
Wie und wo können Sie Unterlagen für die Briefwahl beantragen
Jeder Wahlberechtigte darf bei der Bundestagswahl per Briefwahl (auch Wahlschein genannt) wählen. Für die Briefwahl muss allerdings ein Antrag gestellt werden: der Wahlscheinantrag.
Beispiel eines Antrags auf Ausstellung eines Wahlscheins.
Der Antrag muss bis zum 24. September 2021 um 18.00 Uhr im Wahlamt eingetroffen sein. Den Wahlscheinantrag kann man an mehreren Stellen erhalten:
auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
beim Wahlamt der Gemeinde,
auf der Internetseite der Gemeinde.
Bis wann müssen Wahlbriefe abgesandt werden?
Nach Erhalt der Unterlagen für die Briefwahl kann bis zum 26. September 2021 (Wahltag) um 18.00 Uhr mit Wahlschein gewählt werden. Das ist theoretisch möglich, nämlich dann, wenn der Briefwähler den Wahlbrief direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgibt.
Wird der Wahlschein tatsächlich per Post verschickt, trägt der Wähler selbst das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Laut Deutscher Post erreichen 95 Prozent aller Briefsendungen innerhalb Deutschlands am nächsten Werktag ihren Empfänger. Allerdings empfiehlt der Bundeswahlleiter, die Unterlagen spätestens am dritten Werktag vor der Wahl abzusenden.