Wahl­benach­richtigung, Briefwahl, Wahlbriefe Praktische Informationen zur Bundestagswahl

Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Wer nach Informationen rund um den Ablauf der Bundestagswahl 2021 sucht, findet hier die Ant­worten auf die wichtigsten Fragen:

Bin ich wahlberechtigt?

Bei der Bundestagswahl 2021 sind 60,4 Millionen Deutsche wahlberechtigt.1 Um wählen zu dürfen, müssen die folgenden drei Kriterien erfüllt sein:

  • mindestens 18 Jahre alt
  • deutsche*r Staatsbürger*in
  • seit mindestens drei Jahren wohnhaft in Deutschland

Wann sind die Wahllokale geöffnet?

Die Öffnungszeiten der Wahllokale sind im § 47 der Bundeswahlordnung2 festgelegt. Bei der Bundestagswahl (wie auch bei allen Landtags­wahlen) sind die Wahl­lokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Wo ist mein Wahllokal? Kann ich in jedem Wahllokal wählen?

Die Adresse des Wahllokals befindet sich auf der Wahl­benachrichtigung, die jeder Wahlberechtigte bis zum 21. Tag vor der Wahl erhalten haben sollte – bei der kommenden Wahl ist das der 5. September 2021. Sie können nur in dem Wahl­kreis wählen, in dem Sie auch gemeldet sind.

Allerdings gibt es die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, in einem anderen Wahllokal wählen zu dürfen. Das ist beispielsweise sinnvoll, wenn das auf der Wahl­benachrichtigung angegebene Wahl­lokal nicht barriere­frei ist.

Wie sieht eine Wahl­benach­richtigung aus?

Sie wissen nicht, wie eine Wahlbenachrichtigung aussieht? Dann können Sie sich an dem hier gezeigten Beispiel orientieren. Allerdings können die Benach­richtigungen je nach Bundes­land variieren.

Wahlbenachrichtigung Bundestagswahl

Ich habe keine Wahlbenachrichtigung erhalten – was nun?

Sollten Sie bis Anfang September 2021 keine Wahl­benachrichtigung bekommen haben, sollten Sie sich unverzüglich bei Ihrem Wahl­amt melden.

Das Wahlamt ist Teil der Verwaltung der Gemeinden und befindet sich oft im Rathaus. Wenn nicht, erhalten Sie im Rathaus Infor­mationen darüber, wie Sie Ihr Wahlamt erreichen.

Wie fülle ich den Wahlzettel richtig aus?

Bei der Bundestagswahl haben Wähler eine Erst- und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme wird der Direkt­kandidat im jeweiligen Wahl­kreis gewählt, mit der Zweitstimme die Partei.

Die Direkt­kandidaten sind links auf dem Stimmzettel in schwarz gedruckt, die Landes­liste mit den Parteien ist auf der rechten Seite zu finden und in blau gedruckt.

Um korrekt zu wählen, muss ein Kreis bei den Direkt­kandidaten und ein Kreis bei der Landesliste angekreuzt werden. Werden jeweils mehrere Kreuze gemacht oder Anmerkungen auf den Stimm­zettel geschrieben, ist dieser ungültig.3

Bundestagswahl 2021: Wie viele Wahlkreise gibt es?

Insgesamt gibt es bei der kommenden Bundestagswahl 299 Wahlkreise. Pro Wahlkreis wird ein Direkt­mandat vergeben. Insgesamt werden auf diesem Weg also 299 Abgeordnete bestimmt. Mindestens 299 weitere ziehen über die Landes­listen in den Deutschen Bundestag ein.

Eine Karte mit allen Wahl­kreisen ist auf der Website des Bundeswahlleiters zu finden.

Was ist ein Überhangmandat?

Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei bei der Wahl über die Erststimme mehr Direkt­mandate erhält, als ihr Sitze nach der Zweitstimme zustehen. In diesem Fall muss die reguläre Anzahl von 598 Mandaten erweitert werden, damit von einer Partei mehr Abgeordnete in den Bundes­tag einziehen können.

Was ist ein Ausgleichsmandat?

Damit eine Partei trotz weniger Zweit­stimmen als eine andere Partei nicht mehr Sitze als diese im Bundestag erhält, stehen Überhang­mandaten seit 2013 sogenannte Ausgleichs­mandate gegenüber.

Das heißt: Entstehen Überhang­mandate, wird die Gesamtzahl der Sitze im Bundestag so lange erhöht, bis das Größen­verhältnis der Parteien den Anteil der Zweit­stimmen genau widerspiegelt. Nach der Bundestagswahl 2017 zogen aus diesem Grund 111 Abgeordnete mehr in den Bundestag ein, als regulär vorgesehen sind.

Verglichen mit der Grundzahl von 598 Abgeordneten kostet diese Vergrößerung den Steuer­zahler zusätzlich 75 Millionen Euro pro Jahr.4

Wie und wo kann ich Unterlagen für die Briefwahl beantragen?

Jeder Wahlberechtigte darf bei der Bundestagswahl per Briefwahl (das heißt mit Wahlschein) wählen. Für die Brief­wahl muss allerdings ein Antrag gestellt werden: der Wahlschein­antrag.

Wahlschein Bundestagswahl

Beispiel eines Antrags auf Ausstellung eines Wahlscheins.

Der Antrag kann entweder

  • beim Wahlamt der Gemeinde abgeholt
  • oder auf der Internetseite der Gemeinde heruntergeladen werden.
  • Außerdem gibt es die Option, die Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu nutzen, auf der der Antrag bereits abgedruckt ist.

Unbedingt beachten: Die Briefwahl kann nicht per Telefon beantragt werden und der Antrag muss bis zum 24. September 2021 um 18 Uhr im Wahl­amt eingetroffen sein.

Welche Unterlagen gehören zur Briefwahl?

Wer einen Antrag auf Briefwahl gestellt hat, erhält die benötigten Unterlagen anschließend per Post. Dazu gehören:

  • ein Merkblatt zum Ablauf der Briefwahl
  • ein Wahlschein
  • ein Stimmzettel für Erst- und Zweitstimme
  • ein blauer Umschlag, in den der Stimmzettel gesteckt wird
  • ein roter Umschlag für alle Briefwahlunterlagen

Wie funktioniert die Briefwahl?

Wie bei der Wahl im Wahllokal müssen auf dem Stimm­zettel zwei Kreuze gemacht werden – einmal bei einem Direkt­kandidaten, einmal bei einer Partei. Anschließend wird der Zettel mit den zwei Kreuzen in den mit­gelieferten blauen Umschlag gesteckt, der zugeklebt werden muss.

Der nächste Schritt besteht darin, die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ auf dem Wahlschein zu unter­schreiben und den Schein zusammen mit dem zuge­klebten blauen Brief in den größeren roten Brief­umschlag zu stecken.

Der wird dann ebenfalls zugeklebt und per Post an die bereits aufgedruckte Adresse geschickt. Oder direkt dort in den Brief­kasten eingeworfen. Wer innerhalb Deutschlands per Briefwahl wählt, muss kein Porto zahlen.

Kann ich auch im Ausland per Briefwahl wählen?

Wahlberechtigte, die sich im Ausland befinden, können ebenfalls per Briefwahl wählen. Allerdings müssen sie die Porto­kosten selbst zahlen.

Bis wann müssen Wahlbriefe abgesandt werden?

Nach Erhalt der Unterlagen für die Briefwahl kann bis zum 26. September 2021 (Wahltag) um 18 Uhr mit Wahlschein gewählt werden. Das ist theo­retisch möglich, nämlich dann, wenn der Briefwähler den Wahl­brief direkt bei der auf dem Wahlbrief­umschlag angegebenen Stelle abgibt.

Wird der Wahlschein tatsächlich per Post verschickt, trägt der Wähler selbst das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Laut Deutscher Post erreichen 95 Prozent aller Brief­sendungen innerhalb Deutsch­lands am nächsten Werktag ihren Empfänger. Allerdings empfiehlt der Bundeswahl­leiter, die Unterlagen spätestens am dritten Werktag vor der Wahl abzusenden.

Werden die Briefwahlstimmen schon bei der 18-Uhr-Prognose miteingerechnet?

Die Stimmen, die per Brief abgegeben werden, fließen nicht in die 18-Uhr-Prognose mit ein. Das vorläufige Wahl­ergebnis, das zu späterer Uhrzeit vom Bundeswahl­leiter bekannt gegeben wird, beinhaltet die Briefwahl­stimmen allerdings bereits.

Wie viele Menschen stimmten bei der Bundestagswahl 2017 per Briefwahl ab?

Bei der letzten Bundestagswahl stimmten 13.430.468 Personen per Briefwahl ab – 28,6 Prozent der Gesamt­wählerschaft. Das ist der höchste Wert seit der Einführung der Briefwahl 1957.

Wie werde ich Wahlhelfer oder Wahlhelferin?

Wahlhelfer und Wahlhelferinnen sind die „wichtigsten Träger des Wahlverfahrens“, schreibt der Bundeswahl­leiter auf seiner Website. Was so viel heißt wie: Keine Hilfe bei der Durchführung, keine demo­kratische Wahl. Doch wie kann man helfen?

Es gibt zwei Optionen, wie man Wahlhelfer oder Wahlhelferin wird: Entweder meldet man sich bei Interesse freiwillig bei der Gemeinde oder man wird von den Behörden dazu berufen. Eine Berufung kann nur auf triftigen Gründen abgelehnt werden. Etwa aus dringenden beruflichen Gründen, Krankheit, Behinderung oder wenn die Fürsorge für die Familie die Ausübung des Amtes in besonderer Weise erschwert.5

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Bundestagswahl (zur Startseite)
  1. Website des Bundeswahlleiters, Bundestagswahl 2021: 60,4 Millionen Wahlberechtigte, 17.02.2021
  2. Bundeswahlordnung (BWO) auf gesetze-im-internet.de
  3. Bundestag.de, Stimmzettel, abgerufen am 26.05.2021
  4. Spiegel.de, Medienberichte: Neuer Bundestag kostet pro Jahr gut 50 Millionen mehr, 26.09.2017
  5. WAZ.de, Bundestagswahl 2021: So werden Sie Wahlhelfer, , 30.04.2021