Bundestag für Anfänger Was ist der Bundestag und was sind seine Aufgaben?

Der deutsche Bundestag bildet zusammen mit dem Bundesrat unser Parlament. Da der Bundesrat nicht direkt von den Bürgern gewählt wird, ist die Bundestagswahl sozusagen die Parlamentswahl der Bundesrepublik. Der Bundestag ist das einzige vom Volk direkt gewählte Staatsorgan des Bundes. Die Aufgaben des Parlaments beschränken sich bei Weitem nicht auf die Gesetz­gebung und werden im Folgenden näher erläutert.

Nach der Bundestagswahl wird der Bundeskanzler vom Bundestag Bundestag gewählt

Bundesadler im Plenarsaal des Bundestags

Foto: Richard Ley. Quelle: Pixabay. Lizenz: Pixabay License

Legislative Funktion (Gesetzgebung)

Eine Hauptfunktion des Bundestages ist die Verabschiedung von Gesetzen. Neben dem Bundestag haben auch Bundes­regierung und Bundesrat das Recht, Gesetz­entwürfe vorzuschlagen.

Kreationsfunktion (Wahlfunktion)

Eine weitere Hauptaufgabe des Bundestags ist die Wahlfunktion: Er wählt die Spitze anderer Staatsorgane bzw. wirkt an deren Bestimmung mit.

  • Nach der Bundestagswahl (zu Beginn einer neuen Legislatur­periode) wählt der Bundestag die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler. Der Bundes­kanzler wird auf Vorschlag des Bundes­präsidenten von den Abgeordneten im Bundestag gewählt.
  • Wahl des Bundespräsidenten: Die Mitglieder des Deutschen Bundestages sind als sogenannte „Mitglieder von Amts wegen“ auch Mitglieder der Bundes­versammlung, die den Bundes­präsidenten wählt. Diese besteht zur Hälfte aus Mitgliedern des Bundestages.
  • Konstruktives Misstrauensvotum: Der Bundestag kann dem Bundeskanzler sein Misstrauen aussprechen, indem er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt. Der Bundes­präsident muss den Bundeskanzler entlassen und den Gewählten an seiner Stelle ernennen.
  • Vertrauensfrage: Der Bundeskanzler kann durch die Vertrauens­frage überprüfen lassen, ob er noch die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages hat. Ist dies nicht der Fall, kann der Bundes­präsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers den Bundestag auflösen.
  • Wahl der Bundesrichter: Die Hälfte der Richter des Bundes­verfassungs­gerichts wird durch den Bundestag bestimmt (die andere Hälfte durch den Bundesrat). Des Weiteren ist der Bundestag an der Wahl der Bundesrichter des Bundes­gerichts­hofs, des Bundes­verwaltungs­gerichts, des Bundes­finanzhofs, des Bundes­arbeits­gerichts und des Bundes­sozial­gerichts beteiligt.
  • Weitere Wahlfunktionen: Der Bundestag bestellt unter anderem den Wehr­beauftragten, den Präsidenten und den Vize­präsidenten des Bundes­rechnungshofs, Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses und des Vermittlungs­ausschusses und hat noch weitere kleinere Wahlfunktionen.

Bundestagswahlen und Bundestag – Der Bundestag tagt im Reichstagsgebäude in Berlin

Foto: Avda / avda-foto.de. Quelle: Wikimedia. Lizenz: CC BY-SA 3.0

Kontrollfunktion (Kontrolle der Exekutive)

Wie die meisten Parlamente hat auch der Bundestag die Aufgabe, die Exekutive (die Bundes­regierung) zu kontrollieren. Die Mehrheits­fraktionen kritisieren die Regierung nur in Ausnahme­fällen; die Kontroll­funktion nimmt vor allem die Opposition wahr. Diese Kontrolle kann durch folgende Instrumente erfolgen:

  • Anfragen (große Anfragen, kleine Anfragen, Frage­stunden und „aktuelle Stunden“)
  • Untersuchungsausschüsse
  • Schwache Kontrolle der Nachrichtendienste
  • Parlamentsvorbehalt beim „Einsatz bewaffneter Streitkräfte“
  • Budgetrecht: Durch dieses Recht, Steuern und Abgaben zu bewilligen, hat der Bundestag eine weitere (ebenfalls schwache) Kontrollfunktion

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