Laut § 16 des Bundeswahlgesetzes bestimmt der Bundespräsident, wann die nächste Bundestagswahl stattfinden wird. Über den Zeitpunkt dieser Entscheidung und wie diese getroffen werden soll, liefert das Bundeswahlgesetz keine weiteren Details.
Bundeswahlgesetz – § 16
Wahltag
Der Bundespräsident bestimmt den Tag der Hauptwahl (Wahltag). Wahltag muss ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein.1
In der Praxis ist die Rolle des Bundespräsidenten beim Entscheidungsprozess hinsichtlich des Wahltags deutlich geringer als die des Bundesinnenministeriums und der Bundesregierung. Zur Bestimmung des Wahltags hat sich ein Ablauf in drei Etappen durchgesetzt.
Die drei Etappen zur Bestimmung des Wahltags
1. Etappe: Das Innenministerium schlägt geeignete Termine vor
Etwa zehn Monate vor der Bundestagswahl schlägt das Innenministerium einen oder mehrere Termine vor und bittet die Bundestagsfraktionen um ihre Stellungnahme. Spätestens zu diesem Zeitpunkt werden auch die Präferenzen der einzelnen Bundesländer für ein bestimmtes Datum bekannt gegeben.
Bei der letzten Bundestagswahl wurden die Fraktionen Ende November 2016 von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) in einem Schreiben um ihre Stellungnahme gebeten – zehn Monate vor der Wahl.2
Die Sondierungen für den Wahltermin für die nächste Bundestagswahl werden voraussichtlich vom amtierenden Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) geführt werden.
2. Etappe: Die Bundesregierung spricht eine Empfehlung für den Wahltermin aus
Nach der Befragung der Fraktionen des Bundestags und der Länder schlägt der Bundesinnenminister dem Bundeskabinett einen Termin vor. Die Bundesregierung empfiehlt anschließend offiziell einen Wahltermin – etwa acht Monate vor der Bundestagswahl.
Im Vorfeld der Bundestagswahl 2017 fand diese Empfehlung am 18. Januar 2017 statt – diese wurde auch auf der Website der Bundesregierung veröffentlicht.3
3. Etappe: Der Bundespräsident legt den Wahltermin fest
Der Bundespräsident (seit 2017 Frank-Walter Steinmeier) bestimmt den Termin der Bundestagswahl
Foto: Jan Zappner/re:publica. Quelle: Flickr. Lizenz: CC BY-SA 2.0
Wenige Tage nach der Empfehlung der Bundesregierung fertigt der Bundespräsident eine „Anordnung über die Bundestagswahl“. Mit dieser Anordnung ist das Datum der Bundestagswahl endgültig beschlossen.
Die Anordnung über die Bundestagswahl 2017 vom früheren Bundespräsidenten Joachim Gauck, datiert vom 23. Januar 2017, kann in der Online-Version des Bundesgesetzblattes eingesehen werden.4
Den Wahltermin für die nächste Bundestagswahl wird voraussichtlich der amtierende Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) festlegen: Seine Amtszeit endet am 18. März 2022.
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- Bundeswahlgesetz (BWG) von der offiziellen Website des Bundeswahlleiters als PDF herunterladen
- Quelle: Welt.de, Bundestagswahl 2017 in der zweiten Septemberhälfte, 29.11.2016
- Website der Bundesregierung, Kabinett empfiehlt Wahltermin: Bundestagswahl am 24. September, 18.01.2017
- Bundesanzeiger Verlag / Bundesgesetzblatt online, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 4, 26.01.2017