Wann und wie wird der Wahltag für die Bundestagswahl festgesetzt?

Laut § 16 des Bundeswahl­gesetzes bestimmt der Bundes­präsident, wann die nächste Bundestags­wahl statt­finden wird. Über den Zeit­punkt dieser Entscheidung und wie diese getroffen werden soll, liefert das Bundeswahl­gesetz keine weiteren Details.

Bundeswahlgesetz – § 16

Wahltag

Der Bundespräsident bestimmt den Tag der Hauptwahl (Wahltag). Wahltag muss ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein.1

In der Praxis ist die Rolle des Bundes­präsidenten beim Entscheidungs­prozess hinsichtlich des Wahltags deutlich geringer als die des Bundes­innen­ministeriums und der Bundes­regierung. Zur Bestimmung des Wahltags hat sich ein Ablauf in drei Etappen durchgesetzt.

Die drei Etappen zur Bestimmung des Wahltags

1. Etappe: Das Innenministerium schlägt geeignete Termine vor

Etwa zehn Monate vor der Bundestagswahl schlägt das Innenministerium einen oder mehrere Termine vor und bittet die Bundestags­fraktionen um ihre Stellung­nahme. Spätestens zu diesem Zeitpunkt werden auch die Präfe­renzen der einzelnen Bundes­länder für ein bestimmtes Datum bekannt gegeben.

Bei der letzten Bundestagswahl wurden die Fraktionen Ende November 2016 von Bundes­innen­minister Thomas de Maizière (CDU) in einem Schreiben um ihre Stellung­nahme gebeten – zehn Monate vor der Wahl.2

Die Sondierungen für den Wahltermin für die nächste Bundestags­wahl werden voraus­sichtlich vom amtierenden Bundes­innen­minister Horst Seehofer (CSU) geführt werden.

2. Etappe: Die Bundesregierung spricht eine Empfehlung für den Wahltermin aus

Nach der Befragung der Fraktionen des Bundestags und der Länder schlägt der Bundes­innen­minister dem Bundes­kabinett einen Termin vor. Die Bundes­regierung empfiehlt anschließend offiziell einen Wahltermin – etwa acht Monate vor der Bundestagswahl.

Im Vorfeld der Bundestagswahl 2017 fand diese Empfehlung am 18. Januar 2017 statt – diese wurde auch auf der Website der Bundes­regierung veröffentlicht.3

3. Etappe: Der Bundespräsident legt den Wahltermin fest

Datum der Bundestagswahl - Der Bundespräsident setzt den Termin fest

Der Bundespräsident (seit 2017 Frank-Walter Steinmeier) bestimmt den Termin der Bundestagswahl

Foto: Jan Zappner/re:publica. Quelle: Flickr. Lizenz: CC BY-SA 2.0

Wenige Tage nach der Empfehlung der Bundes­regierung fertigt der Bundes­präsident eine „Anordnung über die Bundestagswahl“. Mit dieser Anordnung ist das Datum der Bundestags­wahl endgültig beschlossen.

Die Anordnung über die Bundestagswahl 2017 vom früheren Bundes­präsidenten Joachim Gauck, datiert vom 23. Januar 2017, kann in der Online-Version des Bundes­gesetz­blattes eingesehen werden.4

Den Wahltermin für die nächste Bundestagswahl wird voraussichtlich der amtierende Bundes­präsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) festlegen: Seine Amtszeit endet am 18. März 2022.

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  1. Bundeswahlgesetz (BWG) von der offiziellen Website des Bundeswahlleiters als PDF herunterladen
  2. Quelle: Welt.de, Bundestags­wahl 2017 in der zweiten September­hälfte, 29.11.2016
  3. Website der Bundesregierung, Kabinett empfiehlt Wahl­termin: Bundestags­wahl am 24. September, 18.01.2017
  4. Bundesanzeiger Verlag / Bundes­gesetz­blatt online, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 4, 26.01.2017